Vermessungen von Grundstücken und Gebäuden
Beschreibung
Dienstleistungen
Teilungsvermessungen
Bei Teilungsvermessungen werden bestehende Grundstücke im Liegenschaftskataster in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt, um sie anschließend im Grundbuch zu teilen. Teilungsvermessungen sind erforderlich, sofern Teile von Grundstücken verkauft, im Grundbuch unterschiedlich belastet oder aus sonstigen Gründen im Grundbuch als selbstständiges Grundstück geführt werden sollen.
Grenzvermessungen
Sofern in der Örtlichkeit Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine) fehlen und diese erneuert werden sollen oder es Unstimmigkeiten über den Verlauf der Grenze gibt, ist eine Grenzvermessung zu empfehlen. Grenzzeichen werden erneuert, den Beteiligten in der Örtlichkeit angezeigt und in einer Grenzniederschrift beurkundet.
Amtliche Grenzanzeige
Bei der amtlichen Grenzanzeige werden einzelne Grenzpunkte oder der Grenzverlauf in der Örtlichkeit angezeigt. Die Grenzpunkte werden mit Pflöcken, Farbe oder Kreidezeichen markiert. Der Unterschied zu einer Grenzvermessung besteht darin, dass fehlende Grenzzeichen nicht erneuert werden und das Ergebnis der Vermessung nicht beurkundet wird.
Gebäudeeinmessung
Die Gebäude sind Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Neben dem Nachweis des Eigentums sind die Daten wichtig für elektronische Immobilieninformationssysteme, Navigationssysteme und Ortungssysteme für Polizei, Katastrophenschutz und Notfalldienste. Daher sind die jeweiligen Grundstückseigentümer/innen gesetzlich verpflichtet, die Einmessung von neu errichteten Gebäuden oder im Grundriss veränderten Gebäuden zu beauftragen.
Amtlicher Lageplan
Für einige Dienstleistungen der Bauordnungsbehörden ist ein amtlicher Lageplan erforderlich.
Ein amtlicher Lageplan ist z.B. erforderlich
- für die Erteilung einer Teilungsgenehmigung bei bebauten Grundstücken
- für die Eintragung einer Baulast
- beim Bauantrag in besonderen Fällen.
Der amtliche Lageplan wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters erstellt und um eigentumsrechtliche sowie bau- und planungsrechtliche Angaben ergänzt. Im Allgemeinen ist eine Vermessung in der Örtlichkeit erforderlich.
Antragstellung
Jede/r Grundstückseigentümer/in und ihnen gleichstehende Berechtigte sowie jede andere Person mit Einwilligung des/r Grundstückseigentümer/in sind berechtigt einen Antrag für obige Dienstleistungen zu stellen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Zur Schriftform gehören auch E-Mail und Fax.
Gebühren
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW und wird wie folgt ermittelt:
- bei Teilungsvermessungen nach der Fläche der entstehenden Flurstücke sowie nach dem Bodenrichtwert
- bei Grenzvermessungen nach der Anzahl der Grenzpunkte sowie nach dem Bodenrichtwert
- bei amtlichen Grenzanzeigen nach der Anzahl der Grenzpunkte sowie nach dem Bodenrichtwert
- bei Gebäudeeinmessungen nach den Normalherstellungskosten (NHK 2010) der jeweils errichteten Gebäude
- bei amtlichen Lageplänen nach der Antragsfläche, dem Antragszweck und den Normalherstellungskosten der geplanten Gebäude
Jede Kostenberechnung ist individuell. Die Mitarbeiter/innen der Abteilung Geobasisdaten des Kreises Höxter beraten Sie gerne.
Erforderliche Unterlagen
Für Teilungsvermessungen gilt:
- Bei bereits bebauten Grundstücken ist eine Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde zu beantragen.
Baugenehmigungsbehörden sind
- das Bauamt der Stadt Höxter für das Stadtgebiet Höxter
- die Abteilung Bauen und Planen des Kreises Höxter für alle übrigen Städte des Kreises Höxter.
Für die Durchführung von Grenzvermessungen, amtlichen Grenzanzeigen und Gebäudeeinmessungen sind keine Unterlagen erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW)
Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Für Sie zuständig
Formulare
Hinweis Datenschutz Anträge Vermessungsleistungen bzw. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster |
Antragsformular |
Hinweis: Um die Formulare im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.