Namensänderung
Beschreibung
Wann kann ein Name geändert werden?
Nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen darf ein Familienname oder Vorname nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" für die Änderung des Namens vorliegt.
Ein "wichtiger Grund" für eine Namensänderung kann z. B. vorliegen, wenn
- der Name anstößig oder lächerlich klingt oder Anlass zu frivolen Wortspielen geben kann,
- erhebliche Schwierigkeiten in der Aussprache und Schreibweise bestehen,
- ein Name sehr lang und umständlich ist.
Der Name steht grundsätzlich nicht zur freien Verfügung. Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn sie nur damit begründet wird, dass der bestehende Name nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Namensänderung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist nicht möglich.
Wie wird eine Namensänderung beantragt?
Wegen der beizubringenden Unterlagen empfiehlt es sich, eine Beratungsgespräch zu vereinbaren. Der Antrag ist danach mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich beim Kreis Höxter - nach Terminvereinbarung - zu stellen.
Dadurch, dass viele Anträge unvollständig sind oder gestellt werden, obwohl eine Namensänderung durch das Standesamt erfolgen kann, empfiehlt es sich eine Beratung durch den Kreis durchzuführen, um den Betroffenen Kosten für Rücknahmen oder Ablehnungen zu ersparen.
Gebühren
Die Gebühr für die Änderung des Vornamens beträgt bis zu 255,00 Euro; die Gebühr für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens beträgt bis zu 1.022,00 Euro.
Die Gebühr wird im Einzelfall je nach Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller und je nach Verwaltungsaufwand festgesetzt.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung handelt es sich um einen sehr individuellen Antrag, sodass ein Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung notwendig ist. Bei diesem Beratungsgespräch werden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für Ihren individuellen Antrag mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (1. DV NamÄndG)
Verwaltungskostengesetz (VwKostG)