Waffenrechtliche Verfahren
Beschreibung
Anträge nach dem Waffengesetz werden im Kreis Höxter im Dezernat ZA 1.2 der Kreispolizeibehörde Höxter bearbeitet.
Hierzu gehören u.a. Anträge zum Waffenerwerb und –besitz (Waffenschein, Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein), Anträge zur Ausstellung eines europäischen Feuerwaffenpasses und die Bearbeitung der Anträge für die Waffenherstellung und den Waffenhandel oder auch Anträge zum Betreiben von Schießstätten.
Entsprechende Anträge finden Sie auf dieser Seite. Die Anträge sind unterschrieben an die Kreispolizeibehörde Höxter zu senden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Bedürfnisses, der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Erlaubnisbewerbern und -inhabern nach dem Waffengesetz, der Schießstätten, Waffenaufbewahrung etc. werden ebenfalls durchgeführt.
Sofern Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, wird die Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft.
Gebühren
Nach dem Gebührenverzeichnis der Kostenverordnung zum Waffengesetz sind im Bereich des Waffenwesens Rahmengebühren sowie feste Gebühren vorgesehen.
Gemäß der 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 08. Oktober 2019 wurden die waffenrechtlichen Gebühren angepasst. Die Anpassung ist ab sofort gültig.
Als feste Gebühr wird für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben, ebenso wie bei der Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte.
Wird eine Waffe z. B. nach Ankauf in die Waffenbesitzkarte eingetragen, erfolgt eine Gebührenfestsetzung von 25,00 Euro. Bei einer entsprechenden Austragung werden 20,00 Euro erhoben.
Für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP) ist eine Gebühr i.H. v. 70,00 Euro festzusetzen. Für die Erteilung eines kleinen Waffenscheines (KWS) wird eine Gebühr von 90,00 Euro erhoben.
Die jeweiligen Gebühren richten sich nach § 15 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und Nr. 26 (Waffenrecht) der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
Waffengesetz (WaffG)
Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV)
Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen des Waffenrechts im Hinblick auf das ab 01.04.2003 geltende "Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts"
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11. Oktober 2002 in der Fassung vom 19. Dezember 2002 (BGBl. 2002 Teil I Nr. 73 vom 16.10.2002)
Für Sie zuständig
Formulare
Hinweis Datenschutz Waffenrecht |
Antrag Waffenbesitzkarte |
Antrag kleiner Waffenschein |
Antrag auf Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft § 20 WaffG |
Antrag Waffenbesitzkarte für Vereine |
Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffen |
Merkblatt zum Waffenrecht |
Antrag Erwerbserlaubnis (Voreintrag) § 10 I WaffG |
Antrag Europäischer Waffenpass |
Nachweis zu Aufbewahrung von Waffen und Munition |
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