Wehr- und Zivildienst
Beschreibung
Unabkömmlichstellung - Neue Regelung
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungssetzes 2008 am 09.08.2008 hat das frühere Verfahren auf Unabkömmlichstellung eine grundlegende Änderung erfahren.
Dieses Verfahren wird vom Kreis Höxter nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall durchgeführt.
In Friedenszeiten tritt nunmehr an die Stelle des bisherigen Verfahrens ein Verfahren auf Zurückstellung vom Wehrdienst.
Wesentliche Änderungen:
- Ab sofort können Antragsberechtigte (Eltern, Arbeitgeber oder Dienstbehörde des Wehrpflichtigen) entsprechende Anträge direkt beim zuständigen Kreiswehrersatzamt stellen.
- Die Zustimmung des Wehrpflichtigen ist erforderlich.
- Gegen die abschließende Entscheidung steht dem Antragsteller der Verwaltungsrechtsweg offen.
- Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, für einen dualen Bildungsgang vom Wehr-/Zivildienst zurückgestellt zu werden.
Für Fragen steht Herr Matthias Potthoff - Abteilung Bervölkerungsschutz - Telefon: 05271/9651304 - zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
Wehrrechtsänderungsgestz 2008 (WehrRÄndG)
Zivildienstgesetz (ZDG)
Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung, hierzu erlassene Verwaltungsvorschrift und ein Runderlass vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.