Denkmalschutz
Beschreibung
Folgende Aufgaben werden als obere Denkmalbehörde wahrgenommen:
- Beaufsichtigung und Beratung der unteren Denkmalbehörden
- Tätigwerden als Sonderverordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr (bei Erforderlichkeit)
- Abwicklung von Beanstandungen und Beschwerden
- Erteilung von Grabungserlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen - Denkmalschutzgesetz - (DSchG NRW)
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)