Makler, Darlehnsvermittler, Bauträger, Baubetreuer, § 34 c GewO
Beschreibung
Die Erlaubnis wird jedem erteilt, der persönlich zuverlässig ist. Sie ist zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger erforderlich, da es sich um ein besonderes Vertrauensgewerbe handelt und dabei auch u. a. Kundengelder verwaltet werden. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c GewO ist beim Kreis Höxter zu stellen.
Was ist erlaubnispflichtig?
Erlaubnispflichtig ist
die gewerbsmäßige Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte/Wohnräume/gewerbliche Räume
und
- Darlehen;
die Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten und Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten und von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte;
die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
Gebühren
Im Einzelnen werden berechnet für die
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte/Wohnräume/gewerbliche Räume 500,00 €
- Darlehen 600,00 €
Vorbereitung und Durchführung von
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs-oder Nutzungsrechte 250,00 €
Vorbereitung und Durchführung von
- Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung 250,00 €
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis und
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(zu beantragen bei Stadtverwaltung)
Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (§ 34 c)
Makler- und Bauträgerverordnung
Für Sie zuständig
Formulare
Hinweis Datenschutz Gewerbeangelegenheiten |
Antrag Erteilung, Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34c GewO |
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