Sondernutzung an Kreisstraßen
Beschreibung
Sondernutzung
Eine Genehmigung für eine „Sondernutzung“ ist erforderlich, wenn sich eine Nutzung der Kreisstraße auf den Verkehr auswirkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn von einer Kreisstraße aus eine Zufahrt oder ein Zugang zu einem Grundstück oder Gebäude gebaut wird. Hierfür ist vorher beim Kreis Höxter die Genehmigung für eine „Sondernutzung“ (§ 18 ff. StrWG NRW) zu beantragen.
Sonstige Nutzung
Es gibt noch weitere Fälle, in denen eine Genehmigung erforderlich ist. Wird der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt, handelt es sich rechtlich um eine sogenannte „sonstige Nutzung“.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand ein Hinweisschild auf eine Firma oder eine Veranstaltung am Straßenrand aufstellen möchte. Auch das Verlegen einer Versorgungsleitung im Bereich des Straßengrundstücks durch einen Anlieger stellt eine „sonstige Nutzung“ dar. In Fällen der sonstigen Nutzung (§ 23 StrWG NRW) schließt der Kreis Höxter als Straßeneigentümer mit dem Benutzer in der Regel einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag ab.
Formloser Antrag
Sowohl für eine „Sondernutzung“ als auch für eine „sonstige Nutzung“ ist eine Genehmigung des Kreises erforderlich. Hierfür ist ein formloser Antrag beim Kreis Höxter zu stellen. Es ist möglich, den Antrag sowohl schriftlich als auch per Mail einzureichen.
Zur erleichterten Erfassung geben Sie bitte den Standort, eine kurze Beschreibung, die Dauer und die Art der Nutzung an. Die häufigsten Sondernutzungsarten sind z.B.
- Zufahrten (gewerblich oder privat)
- Schilder (Hinweis- oder gewerbliche Schilder)
- Leitungsverlegungen (längs oder quer)
Sollte die Sondernutzungserlaubnis Teil eines Bauprojekts sein, reichen Sie bitte Ihre Planungsunterlagen in 3-facher Ausfertigung ein.
Gebühren
In beiden Fällen können Gebühren anfallen, die sich nach der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Höxter (Auszug) richten.
Rechtsgrundlagen
§ 18 ff. StrWG NRW