Bewachungsgewerbe § 34 a GewO
Beschreibung
Wer selbständig als natürliche Person oder in Form einer juristischen Person Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, muss hierzu eine Erlaubnis besitzen (§ 34 a Abs.1 GewO).
Der/Die Gewerbetreibende darf für die Bewachung nur Personen einsetzen, die zuverlässig, fachkundig und volljährig sind. Er/Sie ist verpflichtet, dass für einen Einsatz vorgesehene Personal vor dem Einsatz durch die zuständige Behörde überprüfen zu lassen.
Die Meldung zur Zuverlässigkeitsprüfung von Wachpersonen erfolgt nur über das Bewacherregister.
1. Erforderliche Unterlagen Erlaubnisverfahren Bewachungsgewerbe
Bei natürlichen Personen:
- Antrag
- Kopie Ausweisdokument
- behördliches Führungszeugnis
- behördlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis der IHK
Bei juristischen Personen:
- Antrag
- Kopie Ausweisdokument jedes Geschäftsführers
- behördliches Führungszeugnis für jeden Geschäftsführer
- behördlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jeden Geschäftsführer
- behördlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt für jeden Geschäftsführer
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt für die juristische Person
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis der IHK jedes Geschäftsführers
Wichtiger Hinweis:
Die Tätigkeit darf erst nach Erlaubniserteilung ausgeübt und bei dem zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden.
Voraussetzungen Zuverlässigkeitsprüfung Wachperson
Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt für alle Wachpersonen die im Kreis Höxter wohnhaft sind. Die Wachpersonen sind im Bewacherregister einzutragen und werden dann durch den Kreis Höxter auf Zuverlässigkeit geprüft.
Voraussetzungen:
- Vollendung 18. Lebensjahr
- Kopie Personalausweis/Reisepass
- Nachweis der Wohnorte innerhalb der letzten 5 Jahre
- Nachweis der nötigen Qualifikation
- bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten: Unterrichtungsnachweis der IHK
- bei besonderen Bewachungstätigkeiten: Nachweis der Sachkundeprüfung der IHK
Benötigte Personalien der Wachperson:
- Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staat
- Staatsangehörigkeit
- aktuelle Meldeanschrift
- Meldeanschriften in den letzten 5 Jahren unter Angabe des Zeitraums
- beabsichtigte Tätigkeit der Wachperson
Wichtiger Hinweis:
Die Wachpersonen dürfen erst nach erfolgreicher Zuverlässigkeitsprüfung Bewacher Tätigkeiten ausüben.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung (BewachV)